Rekonstruktion
Eine Ausnahme in der Restaurierung bildet die Rekonstruktion, die im Allgemeinen die Wiederherstellung respektive das Kopieren eines historisch verloren gegangenen Erscheinungsbildes und/oder Ensembles zum Problem hat. Anhand der Baudenkmalpflege kann dies die Architektur als Erscheinungsbild an sich und weiterführend dessen historisch Putz betreffen, der dann wiederum als Trägermaterial für jegliche Fassetten von Wandgestaltungen in Form von künstlerischen Bildwerken, Wandbespannungen sowie farbigen Gliederungen und Applikationsform dient, wenn dies für die Erhaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes dient. Die Rekonstruktion bildet ein hohes Maß an Verantwortung des Restaurators gegenüber dem Betrachter und sollte daher nicht von vornherein als Grundlage eines Konzeptes angesehen, sondern als Konsequenz aus der Notwendigkeit verschiedener Umstände verstanden werden. Die Rechtfertigung einer Rekonstruktion mit dem Anspruch der authentischen Wiedergabe ist in der Regel abhängig von den Ergebnissen der Voruntersuchungen und der historischen Quellenlage. Nur die detaillierte wissenschaftliche Grundlagenforschung, Fachverständnis sowie Sensibilität in unmittelbarer interdisziplinärer Zusammenarbeit von Wissenschaft und Handwerk können hier zu einem zufrieden stellenden Ergebnis führen.